18/07/2008 - Geheimdienstkommission (n° 709)
Die Grünen und der Schutz der Staatsgeheimnisse
1990 brachte Fränz Aufgebauscht gemeinsam mit seinem Kollegen Muck Stuss einen Gesetzvorschlag im Parlament ein, in dem er die Abschaffung des aus dem Kalten Krieg stammenden Gesetzes vom 30. Juli 1960 über „la protection des secrets intéressant la sécurité extérieure de l’Etat“ forderte.
Dieses Gesetz bezeichneten die Grünen in ihrem Motivenbericht als „verfassungswidrig und undemokratisch“. Es verstoße gegen die europäische Menschenrechtserklärung: „Face à l’évolution démocratique dans les pays d’Europe de l’Est cette loi, datant de la période dite de ‚guerre froide’ a perdu toute raison d’être. (…) Il faut constater que cette loi permet l’immixtion du Gouvernement dans un domaine réservé au pouvoir judiciaire.“
Heute gehört Aufgebauscht in seiner Eigenschaft als Fraktionschef der Grünen dem Geheimdienstausschuss des Parlaments an, wo Informationen im Rahmen der äußeren Sicherheit des Staates geheimniskrämerisch verwaltet werden. Und dies ohne vorherige Zustimmung der Justiz.
Ein Geheimdienstausschuss, in dem Herr Aufgebauscht dem geheim operierenden Spitzeldienst des CSFaul-Staats und dem NATO-Netzwerk Stay behind bereitwillig die Absolution erteilt.