05/09/2008 - Tausende Grenzgänger warten auf ihren Kinderbonux (n° 711)
Der große Wahlschlager der CSFaul, mit dem die Indexmanipulationen vergessen werden sollen, die „Kinderbonux“ getaufte Kindergelderhöhung, klemmt und hakt noch immer.
Zuerst brach die hoffnungslos unterbesetzte Nationale Familienzulagenkasse wieder einmal zusammen, als sie Anfang des Jahres die 922,50 Euro Kinderbonux pro Kind zusammen mit dem Kindergeld überweisen sollte. Die Regierung musste Terror der Stärke 12 auf der nach oben offenen Richter-Skala machen, damit sie ihr Versprechen halten und ihre Wähler noch Ende Januar mit dem Kinderbonux beglücken konnte.
Dann stellte sich heraus, dass die Idee, den Kinderbonux jährlich auszuzahlen, keine so gute Idee war. Besonders die Wähler mit mehreren Kindern sollten so durch die Überweisung einer staatlichen Summe beeindruckt werden. Außerdem sollte so getan werden, als sei der Kinderbonux keine Kindergelderhöhung, sondern eine geniale Idee des rabenschwarzen Großdiktators Jean-Claude Bokassa I., nur vergleichbar seiner Mammerent. Und wenn die Kindergelderhöhung als Kinderbonux getarnt ist, so spekulierten ganz Schlaue, konnte sich der Haushaltsminister vielleicht die „Exportabilität“ sparen, das heißt, darauf verzichten, das Geld auch an Grenzgänger zu überweisen.
Aber schon im Frühjahr erinnerten sich die Eltern nicht mehr an das Geld, das längst futsch ist, wenn nun in den nächsten Tagen die Ausrüstung für den Schulbeginn gekauft werden soll. Deshalb soll ab nächstem 1. Januar der Kinderbonux monatlich ausgezahlt werden, als ganz normale Kindergelderhöhung – wenn es ebenfalls die legendären Chèques services geben soll, von denen derzeit nicht einmal die Regierung richtig weiß, wie sie aussehen sollen.
Kein Anschluss unter dieser Telefonnummer
Auch der Versuch, auf die „Exportabilität“ des Kinderbonux zu verzichten, scheiterte rasch. Weil sie sich von ihren Sozialversicherungsjuristen belehren ließ, dass sie bei der ersten Klage eines Grenzgängers auf Kinderbonux vor dem Europäischen Gerichtshof kläglich scheitern würde, war die Regierung bereit, den Kinderbonux auch an Grenzgänger zu überweisen.
Doch während die treuen CSFaul- und Lasep-Wähler ihren Kinderbonux vor mehr als einem halben Jahr erhielten, gibt es noch immer Grenzgänger, die bis heute auf ihr Geld warten. Es sind jene, die alle sechs oder 12 Monate bei der Nationalen Familienzulagenkasse „Differenzgeld“ beantragen können, das heißt, die Differenz zwischen dem Kindergeld, das ihr Haushalt in ihrem Heimatland bezieht, und dem in Luxemburg höheren Kindergeld. Was zu solchen Merkwürdigkeiten führt, wie dass bei deutschen Grenzpendlern, Kinder- und Elterngeld zusammengerechnet werden und so über dem Luxemburger Kindergeld liegen, während hierzulande Eltern im Congé parental auch Kindergeld erhalten.
Jedenfalls sollten die rund 32 000 betroffenen Grenzpendler ihren Kinderbonux bei der halbjährlichen Abrechnung des „Differenzgelds“ im Juli erhalten. Aber wie der O-Gebell am 20. August meldete, bekamen vor allem viele belgische Grenzgänger inzwischen ihr „Differenzgeld“ überwiesen, doch vom Kinderbonux fehlte jede Spur. Zwei Tage später verbreitete dann der LCGeBéckt eine Pressemitteilung unter der Überschrift „Boni enfant: Bonne Nouvelle pour les frontaliers!“, um für CSFaul-Familienministerin Marie Kreuzfeld-Jacobs die Kastanien aus dem Feuer zu holen. Danach habe die Kasse dem LCGeBéckt heilig versprochen, dass der Kinderbonux bis Ende August auf den Konten aller Grenzgänger sei.
Doch Anfang September erweist sich die gute Nachricht des LCGeBéckt wieder als leeres Versprechen. Marie-Kaffi Kreuzfeld-Jacobs findet, dass das die Schuld der Familienzulagenkasse und, natürlich, ihrer Computerprogramme sei. Nun verspricht sie, dass der Kinderbonux Ende September ausgezahlt werden soll, sagt aber nichts von Zinsen.
Während die Kasse selbst, die nicht einmal ans Telefon geht, wenn es klingelt, als Gipfel der Dreistigkeit auf ihrer Internet-Seite ankündigt: „En raison de l'énorme surcroît de travail auquel elle est confrontée, la caisse n'est pas en mesure de répondre aux demandes d'information et réclamations écrites concernant le boni pour enfant.“